Wirkungsnachweis aus der Literatur

Kurzfristig (< 1 Jahr)
Mikro (Individuum)
Sozial

Verantwortungsübernahme der Eltern

Beziehungsaufbau und Interaktiosfähigkeiten

Die Verantwortungsübernahme der Eltern wird dadurch gestärkt, dass das Projektteam die Eltern für den Hilfebedarf ihres Kindes sensibilisiert. SToP stellt hierzu die Situation klar, formuliert den Unterstützungsbedarf der Kinder und fordert die Familien dazu auf, eine aktive Rolle in der Problemlösung einzunehmen.

Beschreibung der Aktivität

Jugendinformation
Projekt "SToP - Soziale Taskforce für offensive Pädagogik"
Ziel des Projekts ist es unter anderem, weitere Straffälligkeit zu verhindern und eine mögliche kriminelle Laufbahn abzuwenden. Zu diesem Zweck werden die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen mindestens drei Monate lang intensiv betreut. Zentrale Interventionen sind beratende Einzelfallhilfe, Ansprache von Eltern und Familien, sozialpädagogische Diagnose sowie die Vermittlung zwischen Institutionen und weiteren AkteurInnen im Sozialraum
Deutschland
mindestens 3 Monate
Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis 16 Jahren
Familienangehörige bzw. andere Bezugspersonen

Evaluierung der Aktivität

Das Evaluationsteam rekonstruiert die internen Wirkannahmen des Projektteams anhand von Daten aus einer Gruppenerhebung und überprüft diese Wirkannahmen im weiteren Verlauf der Evaluation. Als Methode zur Datenerhebung findet eine so genannte Fokusgruppe mit dem Projektteam statt. Dabei handelt es sich um eine teilstrukturierte Gruppenerhebung. Zur Überprüfung der Wirkannahmen wird zunächst die Perspektive der betreuten Kinder und Jugendlichen im Rahmen einer Gruppendiskussion eingeholt. An der Gruppendiskussion nehmen fünf Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren teil. Die Wirkannahmen des Projektteams werden auch aus der Perspektive der verschiedenen KooperationspartnerInnen überprüft. Zu diesem Zweck werden insgesamt fünf leitfadengestützte Interviews mit Mitarbeitenden dieser Institutionen (2 JGH, 2 RSD und 1 EAC) geführt. Vier Interviews finden telefonisch, eins face-to-face (in den Räumlichkeiten der Jugendgerichtshilfe) statt.