Wirkungsnachweis aus der Literatur

Kurzfristig (< 1 Jahr)
Mikro (Individuum)
Sozial

Schaffung und Zurverfügungstellung von transparenten Kommunikationswegen

Beziehungsaufbau und Interaktiosfähigkeiten

Die Transparenz und Kommunikationsstärke von SToP ist hervorzuheben. Die Kinder und Jugendlichen wissen, dass SToP mit den Eltern, mit Fallzuständigen der Jugendgerichtshilfe und des RSD, Schulpersonal und weiteren Beteiligten in Verbindung steht. Es wird sehr transparent kommuniziert, wem welche Informationen und Einschätzungen weitergegeben werden. Hierdurch gelingt, dass die Kinder und Jugendlichen sich nicht hintergangen fühlen.

Beschreibung der Aktivität

Jugendinformation
Projekt "SToP - Soziale Taskforce für offensive Pädagogik"
Ziel des Projekts ist es unter anderem, weitere Straffälligkeit zu verhindern und eine mögliche kriminelle Laufbahn abzuwenden. Zu diesem Zweck werden die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen mindestens drei Monate lang intensiv betreut. Zentrale Interventionen sind beratende Einzelfallhilfe, Ansprache von Eltern und Familien, sozialpädagogische Diagnose sowie die Vermittlung zwischen Institutionen und weiteren AkteurInnen im Sozialraum
Deutschland
mindestens 3 Monate
Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis 16 Jahren
teilnehmende Kinder und Jugendliche

Evaluierung der Aktivität

Das Evaluationsteam rekonstruiert die internen Wirkannahmen des Projektteams anhand von Daten aus einer Gruppenerhebung und überprüft diese Wirkannahmen im weiteren Verlauf der Evaluation. Als Methode zur Datenerhebung findet eine so genannte Fokusgruppe mit dem Projektteam statt. Dabei handelt es sich um eine teilstrukturierte Gruppenerhebung. Zur Überprüfung der Wirkannahmen wird zunächst die Perspektive der betreuten Kinder und Jugendlichen im Rahmen einer Gruppendiskussion eingeholt. An der Gruppendiskussion nehmen fünf Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren teil. Die Wirkannahmen des Projektteams werden auch aus der Perspektive der verschiedenen KooperationspartnerInnen überprüft. Zu diesem Zweck werden insgesamt fünf leitfadengestützte Interviews mit Mitarbeitenden dieser Institutionen (2 JGH, 2 RSD und 1 EAC) geführt. Vier Interviews finden telefonisch, eins face-to-face (in den Räumlichkeiten der Jugendgerichtshilfe) statt.